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Das Zusammenspiel von Recht, Medizin und heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit an der Normierung und Regulierung von Intersexualität

Gastvortrag
  • Wann 03.05.2011 von 18:15 bis 20:15
  • Wo Humboldt Universität zu Berlin Berlin Unter den Linden 9 Juristische Fakultät Raum UL9, E25
  • iCal
Veranstaltet von

LSI Berlin / Law and Society Institute Berlin (Juristische Fakultät)

 

Kurzbeschreibung

Intersexuelle Menschen, also Menschen, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, werden in unserer Gesellschaft pathologisiert. Durch Medizin und Recht bekommen sie eines der gesellschaftlich anerkannten Geschlechter – Mann oder Frau –zugeschrieben und werden somit unsichtbar gemacht. Der „abnormale“ Körper wird an ein Normgeschlecht angepasst, in der Regel durch genitalverändernde Operationen im Kindesalter. Zur Rechtfertigung dieser Eingriffe beruft sich die Medizin auf behauptete rechtliche Vorgaben. In den juristischen Auseinandersetzungen, mit denen Intersexuelle gegen die Missachtung ihres Rechts auf freie Geschlechtswahl und ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit kämpfen, verweisen die Gerichte wiederum auf vorgebliche medizinische Erkenntnisse.

Neben der Frage, warum sich Recht und Medizin gerade hier als unzuständig betrachten und ihre Deutungshoheit zugunsten der jeweils anderen Disziplin aufgeben, wird der Vortrag sich der rechtlichen Bedeutung von Kämpfen intersexueller Menschen zuwenden und unterschiedliche Ansätze im Kampf um die Kategorie Geschlecht im Recht aufzeigen.

 

Referent_innen

Juana Remus

 

Weitere Informationen

ZtG-Veranstaltungskategorie: Gender-Veranstaltungen der Institute/Fakultäten der HU